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Absetzposten

A

  • Anschaffungen
    - über 400 Euro
    - unter 400 Euro (kurzlebige WG)
  • Arbeitskleidung (nur bei einigen wenigen Berufsgruppen)
  • Arbeitsmaterial

 

B

  • Bankzinsen und -spesen
  • Betriebskosten (Eigentumswohnung)
  • Büromaterial (Papier, Stifte etc.)

 

D

  • Dekorationsmaterial

 

E

  • Energie

 

F

  • Fachliteratur (Noten)
  • Fortbildungskosten

 

G

  • Gebühren und Beiträge

 

I

  • Inserate
  • Instandhaltung

 

K

  • alle KFZ-Kosten, auch Garagierungskosten und Parkgebühren, Kilometergeld sowie Mautgebühren
  • Kongressgebühren

 

L

  • Löhne und Gehälter

 

M

  • Miete
  • Messeaufwand

 

Ö

  • Öffentliche Verkehrsmittel

 

P

  • Porto

 

R

  • Rechts- und Beratungskosten
  • Reinigung
  • Reisespesen (Hotelrechnungen, Diäten etc.)
  • Reparaturen

 

S

  • Sachversicherung
  • Sozialversicherung des Unternehmers
  • Subprovisionen, Vertretungshonorare, Fremdleistungen

 

T

  • Taxi
  • Telefon und Internetkosten
  • Transportkosten, Botendienst

 

V

  • Verpackungsmaterial

 

W

  • Werbung (Blumen etc.)
  • Werkzeug

Diese Aufstellung ist sicher nicht vollständig. Daher ist es sinnvoll, alle Rechnungen aufzuheben, um sie dann gemeinsam mit uns zu beurteilen.

Weiters können auch Sonderausgaben (Kranken-, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung oder -sanierung), Kirchenbeiträge (bis € 200,-- jährlich), Spenden an mildtätige Organisationen, für Entwicklungsländer und Katastrophenhilfen, außergewöhnliche Belastung (Arztkosten, Medikamente, Kuraufenthalte, etc.) und Kinderbetreuungskosten (€ 2.300,00 jährlich pro Kind, ohne Selbstbehalt) geltend gemacht werden.

Die Positionen Miete, Energie, Instandhaltung und Anschaffungen für das Arbeitszimmer jedoch nur dann, wenn Sie selbstständig tätig sind und mehr als 50% Ihrer Tätigkeit im Arbeitszimmer verrichten. Das wird besonders auch für TeleWorker zutreffen.