Absetzposten
A
- Anschaffungen
- über 400 Euro
- unter 400 Euro (kurzlebige WG) - Arbeitskleidung (nur bei einigen wenigen Berufsgruppen)
- Arbeitsmaterial
B
- Bankzinsen und -spesen
- Betriebskosten (Eigentumswohnung)
- Büromaterial (Papier, Stifte etc.)
D
- Dekorationsmaterial
E
- Energie
F
- Fachliteratur (Noten)
- Fortbildungskosten
G
- Gebühren und Beiträge
I
- Inserate
- Instandhaltung
K
- alle KFZ-Kosten, auch Garagierungskosten und Parkgebühren, Kilometergeld sowie Mautgebühren
- Kongressgebühren
L
- Löhne und Gehälter
M
- Miete
- Messeaufwand
Ö
- Öffentliche Verkehrsmittel
P
- Porto
R
- Rechts- und Beratungskosten
- Reinigung
- Reisespesen (Hotelrechnungen, Diäten etc.)
- Reparaturen
S
- Sachversicherung
- Sozialversicherung des Unternehmers
- Subprovisionen, Vertretungshonorare, Fremdleistungen
T
- Taxi
- Telefon und Internetkosten
- Transportkosten, Botendienst
V
- Verpackungsmaterial
W
- Werbung (Blumen etc.)
- Werkzeug
Diese Aufstellung ist sicher nicht vollständig. Daher ist es sinnvoll, alle Rechnungen aufzuheben, um sie dann gemeinsam mit uns zu beurteilen.
Weiters können auch Sonderausgaben (Kranken-, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung oder -sanierung), Kirchenbeiträge (bis € 200,-- jährlich), Spenden an mildtätige Organisationen, für Entwicklungsländer und Katastrophenhilfen, außergewöhnliche Belastung (Arztkosten, Medikamente, Kuraufenthalte, etc.) und Kinderbetreuungskosten (€ 2.300,00 jährlich pro Kind, ohne Selbstbehalt) geltend gemacht werden.
Die Positionen Miete, Energie, Instandhaltung und Anschaffungen für das Arbeitszimmer jedoch nur dann, wenn Sie selbstständig tätig sind und mehr als 50% Ihrer Tätigkeit im Arbeitszimmer verrichten. Das wird besonders auch für TeleWorker zutreffen.
