Steuerliche Absetzposten 2009
Spenden
Ab dem Jahr 2009 können Unternehmer und Private für bestimmte Organisationen Spenden absetzen, die sich für humanitäre Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Katastrophenhilfe einsetzen. Diese Organisationen werden auf einer Liste des BMF publiziert.
Wichtig ist, dass im Zeitpunkt der Geldzuwendung die entsprechende Organisation auf der Liste eingetragen ist. Bis zu einer Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes sind Spenden eines Unternehmers als Betriebsausgaben absetzbar. Bis zu einer Höhe von 10% des Vorjahreseinkommens sind Spenden eines Privaten als Sonderausgaben absetzbar.
Familienförderung
Es wurde ein neuer Kinderfreibetrag eingeführt. Dieser Freibetrag beträgt 220.- EUR pro Kind und pro Jahr, wobei jeder Elternteil 60% dieses Freibetrages in seiner Steuererklärung berücksichtigen lassen kann.
Weiters gibt es erstmals die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 2.300.- EUR pro Kind als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Dazu darf das Kind zu Beginn des Kalenderjahres sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einem der beiden Elternteile muss länger als 6 Monate in diesem Jahr der Kinderabsetzbetrag zustehen.
Was sind Kinderbetreuungskosten?
Die Betreuung muss entweder in Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen. Kosten für die Verpflegung, Schulgeld und Kosten für Freizeitaktivitäten sind nicht absetzbar.
Die Betreuungsperson darf keine haushaltszugehörige Angehörige sein und muss eine pädagogische Schulung von mindestens 8 Stunden nachweisen können.
Werden vom Arbeitgeber Zuschüsse (500,- EUR pro Kind und Jahr steuerfrei) zur Kinderbetreuung geleistet, kürzt diese Vergütung den Kinderbetreuungsaufwand.
Vorzeitige Abschreibung
Anlagegüter, die in den Jahren 2009 und 2010 angeschafft werden, können einmalig einer erhöhten Abschreibung unterworfen werden. Zusammen mit der normalen AfA darf die Abschreibung 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsgutes betragen. Insgesamt darf die Abschreibung aber nicht mehr als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
Freibetrag für investierte Gewinne
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie im Jahr 2009 die Möglichkeit haben, 10% Ihres erwirtschafteten Gewinnes steuerfrei zu belassen.
Dafür ist es erforderlich, dass Sie in der entsprechenden Höhe in neue abnutzbare Wirtschaftsgüter (Anschaffungswert > € 400,00) mit einer Mindestnutzungsdauer (und Behaltefrist) von 4 Jahren investieren.
Bei diesen Investitionen darf es sich jedoch nicht um PKW bzw. Kombi oder bauliche Investitionen handeln. Bitte kontaktieren Sie uns daher im Zweifelsfall, bevor Sie die entsprechende Investition tätigen.
Sollten Sie jedoch keine oder nur zu niedrige Investitionen haben, gibt es die Möglichkeit, um diesen Steuervorteil voll ausnützen zu können, bis 31. Dezember d.J. Wertpapiere in Höhe von 10% Ihres Gewinnes 2009 zu kaufen. Dieser Betrag bleibt dann 2009 steuerfrei.
Es dürfen nur bestimmte Wertpapiere sein! Ihr Bankbetreuer ist sicher darüber informiert.
Diese Wertpapiere müssen dann mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden!
