Negativsteuer 2016 wieder erhöht
Ab 2016 beträgt die Negativsteuer bis zu 50% der gezahlten Sozialversicherungsbeträge, maximal € 400,--.
Auch geringfügig Beschäftigte, die Sozialversicherung zahlen , erhalten die Negativsteuer.
Reichen Sie unbedingt Ihre Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein!