Neue GSVG-Pflicht auf GmbH-Gewinnausschüttungen
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs sind aufgrund der jüngsten Änderung der Verwaltungspraxis ab sofort sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: mit der Anmeldung zur Kapitalertragsteuer erfolgt automatisch eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, sodass diese von jeder Ausschüttung informiert wird.
Sollten Sie in nächster Zeit eine Gewinnausschüttung planen, dann bieten wir Ihnen gerne unsere Beratung an, um gemeinsam eine Lösung für diese Mehrbelastung zu finden.