Wirtschaftlichkeits-Vergleich E-Auto versus Verbrenner - doch eine mathematische Spielerei?
Stand: 08.10.2025
Beispiel:
Es wird unterstellt, dass die Kaufpreise/ Anschaffungskosten des E-Autos und des Verbrenners identisch sind. Selbstverständlich können die Zahlen je nach Einzelfall abweichen.
E-Kfz: | Verbenner: | |
Anschaffungskosten | ||
Anschaffungskosten Kfz | 35.000,00 | 35.000,00 |
Anschaffungskosten 10 kWp PV, 15 kW Stromspeicher | 40.000,00 | k.A. |
Laufende Kosten | ||
KM-Leistung p.a. | 25.000,00 | 25.000,00 |
Haftpfl.-Vers. p.a. | 500,00 | 1.000,00 |
Wartung p.a. | 250,00 | 1.000,00 |
Service p.a. | 250,00 | 500,00 |
Summe | 1.000,00 | 2.500,00 |
Kosten/ km | 0,040 | 0,100 |
Verbrauch | 20 kW/ 100 km | 6 l/ 100 km |
Preis/ Einheit | *0,37/ kWh | 1,60/ l |
Verbrauchsko./ km | 0,074 | 0,096 |
var. Kosten/ km | 0,114 | 0,196 |
*Verbrauchskosten | ||
Stromverbrauch Haushalt in kWh p.a. | 10.000,00 | k.A. |
plus Kfz in kWh p.a. | 5.000,00 | --> PV blockiert: 33,33% |
Summe in kWh p.a. | 15.000,00 | k.A. |
Eigenverbrauch PV in kWh p.a. | 6.000,00 | k.A. |
Eigenverbrauchsanteil von Gesamthaushalts-verbrauch | 6000/ 15000 = 40%, daher 60% Zukauf | k.A. |
Strombezugskosten daheim (Ann. 70%) | 0,45/ kWh | --> eff.: 0,45x70%x60% |
Strombezugskosten auswärts (Ann. 30%) | 0,60/ kWh | --> eff.: 0,60x30% |
Mischkosten/ kWh | 0,37/ kWh | k.A. |
Grafische Darstellung (Schnittpunkt = "break-even" zwischen beiden Varianten):

Mathematische Berechnung (lineare Gleichung):
35000 + 40000 x 33,33% + 0,114x = 35000 + 0,196x (oben jew. Farbe )
13333 = 0,082x
x = 162598 km
Im konkreten Fall verursacht das E-Kfz ab 162.598 km weniger Gesamtkosten als der Verbrenner, bei einer Kilometerleistung von 25.000 p.a. also nach 6,50 Jahren.
Anmerkungen:
- Naturgemäß kann das unterstellte Zahlenmaterial je nach Sachlage abweichen und zu anderen Ergebnissen führen.
Zu beachten ist, dass der durch das E-Auto blockierte Anschaffungskostenteil der PV und des Stromspeichers unbedingt berücksichtigt werden muss. Um ein E-Auto kostengünstig zu betreiben, sind im Normalfall eine PV-Anlage und ein Stromspeicher erforderlich. Dies wird in Wirtschaftlichkeitsrechnungen regelmäßig vernachlässigt. - Ein evtl. erforderlicher Akkutausch beim E-Auto wurde nicht berücksichtigt und kann die Investitionsentscheidung natürlich massiv beeinflussen.
- Ene evtl. Erhöhung der Eigenheim-/ Haushaltsversicherungskosten für die PV und den Stromspeicher wurden nicht berücksichtigt.
- Opportunitätszinskosten wurden nicht berücksichtigt. Die Mittel für die Anschaffungskosten der PV-Anlage und des Stromspeichers hätten z.B. für eine Sondertilgung des Wohnraumdarlehens verwendet werden können. Da dies nicht erfolgt ist, entstehen Zinskosten (Opportunitätskosten). Als Basis verwendet man hier idR das durchschnittlich gebundene Kapital. Allerdings ist dieses zu niedrig, da die Nutzungsdauer von PV und Stromspeicher idR niedriger sind als die Darlehenslaufzeit. Die Zinskosten könnten daher wie folgt beziffert werden: EUR 40.000,00 x 75% (geschätzt durchschnittlich gebunden) x 2% (durchschnittlicher Wohnraumdarlehenszins) = 600,00 p.a. : 25.000 km p.a. = EUR 0,024/ km (Kostenerhöhung beim E-Auto), was die break-even-Menge auf 229.879 km bzw. 9,20 Jahre - nachteilig für das E-Auto - erhöht.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits
