Steuer- und sozialversicherungsrechtliche, betriebswirtschaftliche Beratung
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Unsere Tätigkeiten in der Kanzlei beinhalten die Steuerberatung genauso wie Wirtschaftsberatung. Dabei wollen wir Ihnen helfen, so gut es die Gesetzeslage zulässt, Geld in Form von Steuern zu sparen bzw. unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Das Team der Kanzlei Weiß bietet folgende Leistungen an:
- Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Internationales Ertragsteuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Internationales Umsatzsteuerrecht (Export, Import, Reihen in/ aus EU und Drittland)
- Internationales Sozialversicherungsrecht
- Auslandsentsendungen von Dienstnehmern
- Arbeitskräfteüberlassungen
- Immobilien und Grunderwerbsteuerrecht
- Kapitalvermögen und -einkünfte (inkl. Steuerabkommen)
- Gebührenrecht
- Vereine
- Körperschaften öffentlichen Rechts
- Rechtsbeistand bei der Bekämpfung von Bescheiden
- Rechtsbeistand bei Betriebsprüfungen, Finanzstrafverfahren
- Rechtsbeistand im Arbeitsrecht, Gewerberecht, Unternehmensrecht
- Privatgutachten, Expertisen zu steuerlichen Themen (Umfang je nach Auftrag)
- Neugründungen
- Umgründungen (Mergers & Akquisitions und Rechtsformwahl)
- Betriebserwerb, Betriebsverkauf, Betriebsaufgabe, Liquidation
- Steueroptimierung
- Kostenrechnung
- Jahresabschlussanalyse und Cash-Flow-Rechnung
- Business Plan
- Privatgutachten (Unternehmensbewertung, Fortbestehensprognose)
Jahresabschluss und Steuererklärungen
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Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind eine gesetzliche Verpflichtung und bilden die Grundlage für die Steuerbemessung. Hierbei liegt das große Augenmerk darauf, steuerliche Spielräume optimal zu nutzen und Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Das Team der Kanzlei Weiß bietet folgende Leistungen an:
- Jahresabschlüsse (Bilanz, G+V, Anhang, Lagebericht) nach dem UGB
- Offenlegung beim Firmenbuch
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
- Überschussrechnungen
- Pauschalierungen
- Anlagenspiegel, Anlagenverzeichnis
- Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer)
- Arbeitnehmerveranlagungen
- Vereine
- Körperschaften öffentlichen Rechts
- Fristen- und Terminverwaltung
- Bescheidkontrolle
- Eintragungen in das Wirtschaftliche
- Eigentümer Register ( WiEReg)
Buchhaltung
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Die Buchhaltung ist eine gesetzliche Verpflichtung und die Grundlage für jedes Rechnungswesen. Daher ist gerade hier die Qualität von großer Bedeutung. Sie können dabei selbst entscheiden, ob wir die gesamte Buchhaltung für Sie erstellen oder ob wir die von Ihnen erstellte Buchhaltung übernehmen.
Das Team der Kanzlei Weiß bietet folgende Leistungen an:
- Doppelte Buchhaltung
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Überschussrechnung
- Anlagenbuchhaltung
- Wareneingangsbuch
- Kostenrechnung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassende Meldungen
- Intrastat
- NoVA-Anmeldung
- Betriebsprüfungen Umsatzsteuer (USO, Außenprüfungen)
- Beratung in Beleg- und Rechnungswesen
- Plausibilitätscheck bei Fremdbuchhaltung
- Coaching für Selbstbucher
- BMD.com (Onlinezugang für Selbstbucher)
Personalverrechnung
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Die optimale Gestaltung und die Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Personalverrechnung schützt Ihr Unternehmen vor hohen Nachzahlungen. Zusätzlich kostet jeder Fehler in der Personalverrechnung bares Geld.
Wir haben viel Erfahrung in unterschiedlichen Branchen wie auch in der Bauarbeiterurlaubskasse.
Das Team der Kanzlei Weiß bietet folgende Leistungen an:
- Alle Branchen und Kollektivverträge
- Anmeldung/Abmeldung Dienstnehmer
- Monatliche Abrechnungen inkl. Sonderzahlungen
- Zahlscheine für Behörden und Dienstnehmer
- Führen der Lohnkonten
- Jahreserklärungen Finanzamt, Kommunalsteuererklärung
- Betriebsprüfungen Lohnabgaben (GPLA)
- Rechtsbeistand im Arbeitsrecht
- Informationsabrechnung für Personalplanung
- Günstigkeitsvergleich zwischen Vertragsformen (Dienstvertrag, Werkvertrag, etc.)
- Bauarbeiterurlaubskasse
- Auslandsentsendungen
- Arbeitskräfteüberlassungen
- Abfertigungsberechnungen
- Drittschuldnererklärungen
Bonitätsauskünfte
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Für unsere Klienten bieten wir ab sofort auch Bonitätsauskünfte an.
E-Rechnungen für öffentliche Stellen ( Bund)
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Es kommt immer öfter vor, dass öffentliche Stellen ( Bund) keine Rechnungen im PDF Format mehr akzeptieren, sondern verlangen, dass die Rechnung über ein eigenes Portal eingebracht wird, damit sie die Dienststelle elektronisch weiterverarbeiten kann.
Da der Unternehmer nicht verpflichtet ist, die Rechnung selbst auszustellen, darf er dies auch auslagern.
Wir erstellen und übermitteln gerne für Sie Ihre e-Rechnung für öffentliche Stellen.