Kleine Erleichterungen für Arbeitgeber ab 2017
Ab 2017 können die Bezüge von bestimmten Aushilfskräften lohnsteuer-, kommunalsteuer- u. dbfrei bleiben.
Die Aushilfskräfte dürfen nur geringfügig beschäftigt sein, sie müssen daneben ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis haben und die begünstigte Tätigkeit darf höchstens 18 Tage pro Jahr dauern.
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wurde von 4,5% auf 4,1% der Bruttolohnsumme gesenkt.