Vernichtung der Buchhaltungsunterlagen 2009
Zu Silvester 2016 konnten Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen 2009 vernichten.
Zumindest aus steuerlicher Sicht.
Allerdings gibt es Unterlagen, die Sie aus anderen Gründen nicht verbrennen sollten:
z.B. wenn Beschwerdeverfahren gegen Steuerbescheide anhängig sind, dann müssen die Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.
Oder: Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken muss man unter Umständen 22 Jahre lang wegen der Vorsteuerberichtigung aufheben.
Oder Unterlagen, die Ihnen im Falle einer Produkthaftungsklage dienlich sein könnten.