E-Commerce: Abschaffung der 150-Euro- Zollfreigrenze

Stand: 09.03.2026

 

Gem. Art. 2 VO (EG) 2026/382 gilt: "Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt [...] ein Zollsatz von 3 EUR pro Ware in einer Sendung, deren Sachwert insgesamt 150 EUR nicht übersteigt", insb. wenn durch den Lieferer IOSS (zu unterscheiden von EU-OSS) angewandt wurde.

 

Ab 01.07.2026 wird also ein Pauschalzollsatz iHv EUR 3,00 für Kleinsendungen aus Drittländern eingeführt. Unabhängig davon gilt der Gemeinsame Zolltarif weiterhin für alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht IOSS-registriert sind.

 

"Pro Ware" bedeutet "pro Warenkategorie". Befinden sich im Paket also mehrere Warenkategorien, so fällt das Pauschale pro Warenkategorie an.

 


Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits