Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (Regierungsvorlage)
Stand: 12.06.2026
Gem. ErlRV 523 BlgNR 28. GP werden insb. folgende Finanzmaßnahmen geplant:
- Senkung des Dienstgeberbeitrags auf 2,7% (ab 2028)
- Verschärfung für Gesellschafterverrechnungsforderungen (= Gewinnausschüttung, sofern nicht bis zum Folgebilanzstichtag in fremdübliche Darlehensforderung umgewandelt)
- Progressiver Körperschaftsteuersatz grds. 23%, Einkommensteile > EUR 1 Mio. 24% (ab 2028)
- Wertpapiere nicht begünstigt für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (01.01.2027-31.12.2029)
- Senkung der Anschaffungskosten von Altgrundstücken von 40% auf 30% bzw. 86% auf 80%
- Sachbezug für E-Kfz iHv 0,375%/ < EUR 180,00 (2027) bzw. 0,625%/ < EUR 300,00 (2028)
- Einschränkung der Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen (Ehe)partnern (ab 2027)
- Abschaffung des Telearbeitspauschales (ab 2027)
- Abschaffung des Arbeitsplatzpauschales (ab 2027)
- Einführung einer Paketsteuer (ab 01.10.2026)
Es liegt noch kein Gesetzesbeschluss vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits