Doppelbesteuerungs-abkommen Kuwait - Änderung
Stand: 11.12.2025 (Finanzausschussbericht v. 02.12.2025)
Voraussichtlich mit der Veranlagung 2027 sind Einkünfte von Personen mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich und Einkünftquelle(n) in Kuwait in Österreich zu versteuern anstatt wie bisher unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Österreich rechnet eine eventuelle KUW-Einkommensteuer an.
Lt. ErlRV 189 BlgNR 28. GP, 2 konnte die ursprüngliche Befreiungsmethode "oftmals dem aus der Sicht Österreichs wichtigen Abkommensziel der Vermeidung von Keinmalbesteuerung zuwiderlaufen."
Ferner wird ein grundsätzliches Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden iHv 10% geplant.
Wir bieten Ihnen dazu maßgeschneiderte Beratung zwecks Beurteilung Ihres grenzüberschreitenden Falles an.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits