Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr

Stand: 12.05.2026

 

Allgemeines:

 

Bis 30.06.2026 existiert eine temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum.

 

Voraussetzungen:

  • Der Antrag auf Eintragung muss im Grundbuch vor 01.07.2026 einlangen.
  • Die/ das erworbene Wohnung/ Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses (Nachweis durch Hauptwohnsitzmeldung erforderlich).
  • Das Eigenheim muss binnen 3 Monaten ab Fertigstellung, max. 5 Jahre ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, andernfalls fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
  • Das geförderte Eigenheim muss für mind. 5 Jahre bezogen werden. Wird es vorher verkauft/ der Hauptwohnsitz aufgegeben, fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits