Geplante USt-Senkung auf Grundnahrungsmittel
Stand: 12.03.2026
Für die untenstehenden ausgewählten Nahrungsmittel, die in Verpackungen, Behältnissen und Warenumschließungen geliefert werden, wird eine Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2026 auf 4,9% geplant.
Effektiv verringert sich der Einkaufspreis derartiger Nahrungsmittel um 4,64%, bei bspw. EUR 55,00 auf EUR 52,45, also um EUR 2,55.
Gem. § 7 PreisG darf der Handel nach Umsatzsteuersenkung den Preis nicht wieder auf das vorhergehende Niveau anheben, da er die Umsatzsteuersenkung an den Konsumenten weitergeben muss. Fragt sich nur, wie seriös überprüft werden soll, inwieweit nachfolgende Preisanhebungen wirklich rein inflationsbedingt sind.
Liste:
- Milch einschließlich laktosefreier Milch (Unterposition 0401 10 der Kombinierten Nomenklatur sowie Unterposition 0401 20 der Kombinierten Nomenklatur)
- Joghurt (Unterposition 0403 20 der Kombinierten Nomenklatur)
- Butter (Unterposition 0405 10 der Kombinierten Nomenklatur)
- Eier, frisch von Hühnern (Unterposition 0407 21 00 der Kombinierten Nomenklatur)
- Gemüse, frisch oder gekühlt (Unterpositionen 0701 9050, 0701 9090 und 0702 00 sowie Positionen 0703 bis 0709 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterpositionen 0703 1011, 0709 5400, 0709 5500 und 0709 5600 der Kombinierten Nomenklatur)
- Gemüse, gefroren (Position 0710 der Kombinierten Nomenklatur)
- Genießbare Früchte (Positionen 0808 und 0809 der Kombinierten Nomenklatur)
- Reis (Position 1006 der Kombinierten Nomenklatur)
- Mehl und Grieß von Weizen (aus Position 1101 00 und Unterposition 1103 11 der Kombinierten Nomenklatur)
- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet (Unterpositionen 1902 11 00 und 1902 19 der Kombinierten Nomenklatur)
- Brot (Unterposition 1905 90 30 der Kombinierten Nomenklatur)
- Speisesalz (Unterposition 2501 00 91 der Kombinierten Nomenklatur)
Die obigen Unterpositionen sind diesem Link (siehe ab PDF-Seite 80) abrufbar.
PS.: Das gute alte Wurstsemmerl fällt nicht unter die geplante Begünstigung, weil ein Semmerl (= Nahrungsmittel obiger Liste) einheitlich mit einem Lebensmittel, das unter einen anderen Steuersatz fällt (Wurst), geliefert wird.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits