Information zur jüngsten Hochwasserkatastrophe

Stand: 17.09.2024

 

1) Fristverlängerungen
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, in Verbindung mit:
a) Einreichfrist einer Abgabenerklärung, z.B. UVA, ESt-Erklärung
b) Beschwerdefrist
c) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

2) Zahlungserleichterungen
a) Stundung/ Ratenzahlung
b) Antrag auf Nichtfestsetzung/ Herabsetzung von Säumniszuschlägen/ Verspätungszuschlägen

 

3) Antrag auf Herabsetzung von Einkommen-/ Körperschaftsteuervorauszahlung
a) bis 31.10.2024 (irreguläre Frist)
b) Einbeziehung hochwasserbedingter Gewinnminderung

 

4) Zuwendungen aus dem Katastrophenfonds
a) einkommensteuerfrei
b) lohnsteuerfrei

 

5) Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen in Verbindung mit Hochwasserschäden
a) degressive Abschreibung von abnutzbarem Anlagevermögen
b) beschleunigte Abschreibung von Gebäuden
c) Beseitigung von Hochwasserschäden sofortige als Instandhaltungsaufwand absetzbar

 

6) Investitionsfreibetrag (IFB)
Der IFB beträgt
- 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Bereich Ökologisierung. Dieser kann als zusätzliche Betriebsausgabe (zusätzlich zur regulären Abschreibung) geltend gemacht werden. Begünstigte Wirtschaftsgüter haben eine Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren.
Gebäude, PKW, gebrauchte Wirtschaftsgüter - nein
Elektroautos - ja
Unkörperliche Wirtschaftsgüter - nein
Unkörperliche Wirtschaftsgüter der Digitalisierung, Ökologisierung, Life-Science - ja
Der Investitionsfreibetrag ist mit dem Gewinnfreibetrag nicht kombinierbar. Bei hochwasserbedingtem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes binnen 4 Jahren muss der IFB nicht nachversteuert werden.

 

7) Gewinnfreibetrag
Bei einem Gewinn von über EUR 33.000,00 werden Investitionen gefördert in Höhe von 15% (mit Einschleifregelung) jenes Teiles des Gewinnes, welcher die EUR 33.000,00 übersteigt. Begünstigte Investitionen sind im Wesentlichen Sachanlagevermögen und Wertpapiere. Bitte beachten Sie, dass die Begünstigung vorab abzuklären ist. Wichtig ist eine Gewinnprognose 2024, damit Sie noch vor 31.12.2024 einkaufen können.
Der Gewinnfreibetrag ist mit dem Investitionsfreibetrag (IFB) nicht kombinierbar. Bei hochwasserbedingtem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes binnen 4 Jahren muss der Gewinnfreibetrag nicht nachversteuert werden.

 

8) Außergewöhnliche Belastungen in Verbindung mit Hochwasserschäden
Die Kosten der Beseitigung von, Reparatur und Sanierung in Verbindung mit der Hochwasserschäden sind steuerlich absetzbar.


Wir beraten Sie sehr gerne individuell und greifen Ihnen bei den obigen Themen sehr gerne unter die Arme.

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits