Geplante NoVA-Abschaffung für Kleintransporter

Stand: 05.05.2025

 

Die NoVA-Pflicht soll voraussichtlich auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt werden. Kleintransporter (Kategorie N1) sollen somit von der NoVA befreit werden. Durch das Ende der NoVA für diese Fahrzeugkategorie würden Firmenwagen und Transporter günstiger. Daher ist anzuraten, mit dem Erwerb derartiger Kfz auf das 2. Halbjahr 2025 zu warten.

 

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits