ACHTUNG: Phishing-Emails im Umlauf

Stand: 29.08.2025

 

ACHTUNG: Phishing-Emails nach dem untenstehenden Muster machen die Runde, in welchen Betriebsprüfungen angekündigt werden.

 

Gem. § 95 BAO gilt: "Sonstige Erledigungen einer Abgabenbehörde können mündlich ergehen, soweit nicht die Partei eine schriftliche Erledigung verlangt. Der Inhalt mündlicher Erledigungen [...] ist in Aktenvermerken festzuhalten."

 

In der Praxis erfolgt die Ankündigung einer Außenprüfung meist telefonisch, allerdings nie per Email.

 

Die korrekte Ankündigung einer Außenprüfung (auch telefonisch, vgl. VwGH Ra 2019/16/0205 RS2) ist von essentieller Bedeutung, weil ab diesem Zeitpunkt eine strafbefreiende Selbstanzeige kraft § 29 Abs. 6 FinStrG nur noch bei Entrichtung von Abgabenerhöhungen von bis zu 30% möglich ist.

 

Anmerkung: Emailadressen von Prüfern sind idR wie folgt aufgebaut: vorname.nachname@bmf.gv.at

 

Phishing-Email:

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Von: Finanzamt <noreply@builkit.store>
Gesendet: Donnerstag, 28. August 2025 13:33
An: office@mustermann.at
Betreff: Betriebspruefung 2024 – Ankuendigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit wird eine Betriebsprüfung für das Kalenderjahr 2024 angekündigt.

 

Die Prüfung beginnt am Montag, den 15. September 2025.

 

Alle weiteren Informationen, einschließlich der Liste der bereitzustellenden Unterlagen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten elektronischen Dokument.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Finanzamt Österreich
Team Betriebsprüfung

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Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits