Spritpreisbremse
Stand: 01.04.2026
Allgemeines
Die Reduktion der Spritpreise beträgt im 04/2026 EUR 0,10/ Liter und wird einerseits durch eine MinSt-Senkung und andererseits durch einen Eingriff ins Preisrecht mittels Margenbegrenzung erreicht.
Gem. 764/A BlgNR 28. GP, 4 ist eine Margenbegrenzung "ein schwerwiegender Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der auch auf den Wettbewerb einen negativen Einfluss hat." Man hat die Regelung daher auf 1 Monat begrenzt und ist evaluiert diese laufend.
Temporäre MinSt-Senkung
Gem. § 1 TreibstoffabfederungsVO gilt: "Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der temporären Ermäßigung der Steuersätze [... gem.] MinStG 2022 [...], mit dem Ziel einer Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei besonders gängigen Treibstoffen."
Die temporäre MinSt-Senkung beträgt im Zeitraum 01.04.2026-30.04.2026 EUR 0,05/ Liter.
Temporäre Margenbegrenzung
Gem. § 1 MargenbegrenzungsVO gilt: "Diese Verordnung hat die Begrenzung von Margen durch eine Preisreduktion für den Verkauf von Diesel B7 und Euro-Super E10 zum Ziel."
Vereinfachend: Tankstellen müssen die Preise 02.04.2026-30.04.2026 um EUR 0,05 senken. Ausgenommen sind Autobahntankstellen und Betreiber von < 30 Tankstellen.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits