Spritpreisbremse

Stand: 01.04.2026

 

Allgemeines

 

Die Reduktion der Spritpreise beträgt im 04/2026 EUR 0,10/ Liter und wird einerseits durch eine MinSt-Senkung und andererseits durch einen Eingriff ins Preisrecht mittels Margenbegrenzung erreicht.

 

Gem. 764/A BlgNR 28. GP, 4 ist eine Margenbegrenzung "ein schwerwiegender Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der auch auf den Wettbewerb einen negativen Einfluss hat." Man hat die Regelung daher auf 1 Monat begrenzt und ist evaluiert diese laufend.

 

Temporäre MinSt-Senkung

 

Gem. § 1 TreibstoffabfederungsVO gilt: "Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der temporären Ermäßigung der Steuersätze [... gem.] MinStG 2022 [...], mit dem Ziel einer Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei besonders gängigen Treibstoffen."

 

Die temporäre MinSt-Senkung beträgt im Zeitraum 01.04.2026-30.04.2026 EUR 0,05/ Liter.

 

Temporäre Margenbegrenzung

 

Gem. § 1 MargenbegrenzungsVO gilt: "Diese Verordnung hat die Begrenzung von Margen durch eine Preisreduktion für den Verkauf von Diesel B7 und Euro-Super E10 zum Ziel."

 

Vereinfachend: Tankstellen müssen die Preise 02.04.2026-30.04.2026 um EUR 0,05 senken. Ausgenommen sind Autobahntankstellen und Betreiber von < 30 Tankstellen.

 

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits