USt-Kleinunternehmer-Regelung NEU: Änderung ab 01.01.2025
Stand: 15.10.2024
1) Allgemeines:
Auf EU- und nationaler Ebene wurden umfassende Änderungen betreffend die Kleinunternehmerregel beschlossen, welche per 01.01.2025 in Kraft treten.
2) Anhebung des Grenzbetrags:
Die österreichische Kleinunternehmergenze wird - vereinfachend gesagt - von EUR 35.000,00 auf EUR 55.000,00 p.a. angehoben. Hinzu kommt - was es bisher nicht gab - eine unionsweite Grenze iHv EUR 100.000,00 und dass ab sofort die Kleinunternehmerregel mehrerer EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig angewendet werden kann.
3) Tätigkeit eines Unternehmers aus einem anderem EU-Mitgliedstaat in Österreich:
- unionsweiter Jahresumsatz < EUR 100.000,00 im Vorjahr und heuer bis jetzt
und
- österreichischer Jahresumsatz < EUR 55.000,00 (plus Toleranzgrenze) im Vorjahr und heuer bis jetzt
und
- Antrag auf Verfahren für EU-Kleinunternehmer im anderen EU-Mitgliedstaat (Erteilung einer Kleinunternehmer-UID mit der Endung "-EX" im anderen EU-Mitgliedstaat). In Österreich ist keine spezielle Registrierung erforderlich.
Beispiel:
Rumänischer Unternehmer:
RUM-Umsatz EUR 0,00
AT-Umsatz EUR 25.000,00
Summe EUR 25.000,00
Lösung:
a) RUM-Umsatz: RUM-Kleinunternehmergrenze unabhängig vom unionsweiten Umsatz zu prüfen
b) AT- Umsatz umsatzsteuerfrei (weil < EUR 55.000,00 und unionsweiter Umsatz < EUR 100.000,00), im Folgejahr Umsatzsteuerfreiheit (inkl. Toleranzgrenze) möglich
c) In RUM muss eine UID"-EX") beantragt werden.
4) Tätigkeit eines Unternehmers aus Österreich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat:
- unionsweiter Jahresumsatz < EUR 100.000,00 im Vorjahr und heuer bis jetzt
und
- nationaler Jahresumsatz < nationale Grenze im Vorjahr und heuer bis jetzt
und
- Antrag auf Verfahren für EU-Kleinunternehmer in Österreich (Erteilung einer Kleinunternehmer-UID mit der Endung "-EX" im anderen EU-Mitgliedstaat). Im anderen Mitgliedstaat ist keine spezielle Registrierung erforderlich.
Beispiel:
Österreichischer Unternehmer:
AT-Umsatz EUR 50.000,00
DE-Umsatz EUR 60.000,00
Summe EUR 110.000,00
Lösung:
a) AT-Umsatz umsatzsteuerfrei (unabhängig vom unionsweiten Umsatz), im Folgejahr Umsatzsteuerfreiheit (inkl. Toleranzgrenze) möglich
b) DE-Umsatz umsatzsteuerpflichtig mit EUR 10.000,00, soweit unionsweit > EUR 100.000,00
Diese komplexe Neuregelung bedarf individueller Beratung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen undbedingt mit uns in Verbindung.
Wir beraten Sie sehr gerne, um den umsatzsteuerlichen Spagat ins Jahr 2025 zu schaffen.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits