ViDA (VAT in the Digital Age) - Pillar 3
Stand: 24.04.2025
Gem. Pillar 3 des EU-Mehrwertsteuerreformpakets ViDA sollen die Fälle der Registrierungspflichten in anderen EU-Staaten vermindert werden, um die Umsatzsteuer-Administration grenzüberschreitender Fälle zu erleichtern. Dies ist u.a. für grenzüberschreitende E-Commerce-Fälle relevant.
Ab 01.07.2028 soll daher EU-OSS (Art. 25a UStG) ausgeweitet werden. Im Endeffekt soll EU-OSS dann auf die folgenden Umsätzarten anwendbar sein:
Bisher bzw. bereits:
- Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die in einem Mitgliedstaat erbracht werden, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
- Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
- Lieferungen einer Plattform, die zum fiktiven Steuerschuldner wurde
Ab 01.07.2028 voraussichtlich ergänzt:
- Montagelieferungen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
- Lieferungen an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Eisenbahnen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
- Lieferungen von Energie (Gas, Elektrizität, Wärme) an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
- Ruhende oder bewegte Lieferungen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist (Erleichterung für grenzüberschreitende E-Commerce-Fälle)
- Innergemeinschaftliche Verbringungen (zu eigenen Händen, ohne zugrunde liegenden Verkauf) in einen anderen Mitgliedstaat.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits