ViDA (VAT in the Digital Age) - Pillar 3

Stand: 24.04.2025

 

Gem. Pillar 3 des EU-Mehrwertsteuerreformpakets ViDA sollen die Fälle der Registrierungspflichten in anderen EU-Staaten vermindert werden, um die Umsatzsteuer-Administration grenzüberschreitender Fälle zu erleichtern. Dies ist u.a. für grenzüberschreitende E-Commerce-Fälle relevant.

 

Ab 01.07.2028 soll daher EU-OSS (Art. 25a UStG) ausgeweitet werden. Im Endeffekt soll EU-OSS dann auf die folgenden Umsätzarten anwendbar sein:

 

Bisher bzw. bereits:

  • Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die in einem Mitgliedstaat erbracht werden, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
  • Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
  • Lieferungen einer Plattform, die zum fiktiven Steuerschuldner wurde

Ab 01.07.2028 voraussichtlich ergänzt:

  • Montagelieferungen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
  • Lieferungen an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Eisenbahnen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
  • Lieferungen von Energie (Gas, Elektrizität, Wärme) an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist
  • Ruhende oder bewegte Lieferungen an nicht steuerpflichtige Personen, sofern der Umsatz in einem Mitgliedstaat steuerbar ist, in dem der leistende Unternehmer nicht ansässig ist (Erleichterung für grenzüberschreitende E-Commerce-Fälle)
  • Innergemeinschaftliche Verbringungen (zu eigenen Händen, ohne zugrunde liegenden Verkauf) in einen anderen Mitgliedstaat.

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits